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von Gastro.de Team Erstellt am 24.02.2012
Mitunter ist es für Betriebe und auch Konzepte hilfreich und förderlich wenn immer mal wieder etwas geändert wird. Um sich weiter zu entwickeln, muss man sich neu erfinden. Bestes Beispiel dagegen ist – Bier. Inklusive der hiesigen Bierkultur und dem deutschen Reinheitsgebot. Nun arbeitet man also schon mehrere Jahrhunderte nach dem selben Prinzip. Vielleicht hat sich auch darum deutsches Bier als Marke überall auf der Welt etabliert und gilt als echter Exportschlager. Mit der Zeit konnten die Produkte der deutschen Braumeister so nämlich immer weiter verbessert werden. Das Regelwerk, auf dem das noch heute geltende deutsche Reinheitsgebot fußt, ist die Bayerische Landesordnung von 1516. Sie wurde von den bayerischen Herzögen Wilhelm IV. und Ludwig X. in Ingolstadt erlassen. Damit regulierte man nicht nur die Preise, sondern auch die Inhaltsstoffe eines Bieres.

[…] Wir wollen auch sonderlichhen dass füran allenthalben in unsern stetten märckthen un auf dem lannde zu kainem pier merer stüchh dan allain gersten, hopfen un wasser genommen un gepraucht solle werdn. Welcher aber dise unsere Ordnung wissendlich überfaren unnd nie hallten wurde den sol von seiner gerichtsobrigkait dasselbig vas pier zustraff unnachläßlich so offt es geschieht genommen werden. [...]

Vor allem wollte man damals mit der Verordnung den üblichen Panschereien vorbeugen, berichtet die Eder & Heylands Brauerei. Kräuter wie Wachholder, Wermut, Kümmel oder Anis aber auch Fichtenspäne, Kiefernwurzeln oder Ochsengalle gelangten mitunter mit ins Bier. Beizeiten wurden sogar giftige Zutaten verwendet.

Gerste, Hopfen und Wasser. Mehr nicht. Mit den Jahren ergänzte man de Rezeptur: aus Gerste wurde Gerstenmalz und man erkannte die wichtige Funktion der Hefe beim Gärprozess. Trotz der nur vier Zutaten hat sich in puncto Bier hierzulande eine erstaunliche Vielfalt entwickelt. Man zählt im Bundesgebiet mehr als 1.300 Braustätten, die über 5.000 verschiedene Biere herstellen. Das Reinheitsgebot ist ein altes Lebensmittelgesetz und besagt, dass nur natürliche Rohstoffe bei der Herstellung von Bier zum Einsatz kommen können. Eder & Heylands Brauerei in Großostheim bei Aschaffenburg beispielsweise braut die urigen Biere der Marke Schlappeseppel. Braumeister Markus Sabel: „Das Reinheitsgebot ist ein wichtiges Differenzierungsmerkmal zum internationalen Wettbewerb. Wer ein Bier gebraut nach deutschem Reinheitsgebot kauft, kann sicher sein, dass keine Geschmacksstoffe, Konservierungsmittel, Süßstoffe oder Enzyme ins Bier gelangen.“

Im Ausland sieht man dies nicht so eng. Hier werden für ein Bier auch andere Rohstoffe wie Holunder, Hafer, Erdbeeren, Kirschen, Schokolade und Chili verwendet oder es kommen auch Konservierungsstoffe in den Kessel. Das Produkt darf dann trotzdem als „Bier“ verkauft werden. Bei deutschen Produkten hingegen dürfen nur die genannten vier Rohstoffe enthalten sein, um als Bier zu gelten. Langweilig wird es aber trotz der eigens aufgelegten Limitierung nicht. Schließlich bietet die Brauweise eines Bieres viele Varianten.

„Nach dem Reinheitsgebot zu brauen bedeutet nicht, Geschmack zu vereinheitlichen. Vielmehr ist es eine Kunst, mit vielen Parametern ein gutes Bier zu kreieren und eine gleichbleibende Qualität zu halten. Verbrauchern gibt es wichtige Orientierung und ist damit nach wie vor kein Auslaufmodell“, so Sabel.

Na dann – prost! Auf das nächste halbe Jahrtausend.

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