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von XXX Erstellt am 29.10.2009
Schlagworte tag  
Gäste, Zeche, prellen, Rechnung, bezahlen, Gastwirt, rechtlich
Angesehen 1011 mal
Kategorie: Recht und Gesetz
Eine immer wieder kehrende Situation bei einem Treffen: alle sitzen in einer großen Runde in einem Restaurant, jeder isst und trinkt, alles wird auf eine Rechnung geschrieben. Irgendwann später fängt es an und die ersten gehen Der Rest erlebt eine böse Überraschung, nachdem alle bezahlt haben, stehen immer noch einige Getränke auf der Rechnung. Was jetzt. Müssen die restlichen den Rest bezahlen? Denn klar ist seit Jahren: Der Letzte zahlt die Zeche. Es stimmt aber so leider nicht. Der Kellner muss nachweisen können das der Gast alles verzehrt hat. Wenn er das nicht mehr weis oder nicht nach weisen kann hat der Gastwirt rechtlich gesehen Pech gehabt. Schreibt er für jeden Gast einen Bierdeckel dürfte am Ende keine offene Rechnung übrig bleiben. Er kann also nicht verlangen, dass die übrigen Gäste die restlichen Speisen und Getränke zahlen.

Kommentare

Patrwink
Das ist ja richtig krass, da bleibt der Wirt ja quasi standardmäßig auf der Rechnung sitzen. Kann man da denn gar nichts machen? Etwa diejenigen, die schon gegangen sind irgendwie zu belangen? Etwa mit Hilfe eines Inkassobüro? Patrick
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