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von Gastro.de Team Erstellt am 04.09.2009
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Jugendschutz, Jugendschutzgesetz, Alkohol, Tabak, Alkoholausschank, Disco, Kneipe, Gaststätte, Kinder, Jugendliche
Angesehen 1002 mal
Kategorie: Recht und Gesetz
Ob Alkoholausschank, Verkauf von Tabakwaren, Abgabe von Filmen oder Computerspielen sowie der Disco-Besuch: Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Mit dem Jugendschutzgesetz des Bundes wurden das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte zu einem einheitlichen Gesetz zusammengeführt.

Das Gesetz regelt den Verkauf und die Abgabe von Tabak, Alkohol, Filmen und Computerspielen sowie den Aufenthalt in Diskotheken und Gaststätten.

Zuwiderhandlungen gegen die gesetzlichen Verbote des Jugendschutzgesetzes können als Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Die zuständigen Behörden in den Ländern können zum Schutz der Kinder und Jugendlichen die entsprechenden Sanktionen insbesondere gegen die Gewerbetreibende und Veranstalter verhängen, die den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes zuwiderhandeln.

Quelle: http://www.bmfsfj.de/Kategorien/gesetze,did=5350.html

Der vollständige Gesetzestext ist unter folgender Webadresse erhältlich:

http://bundesrecht.juris.de/juschg/

Kommentare

XXX
XXX
Jetzt mal ganz ehrlich.. Ich halte das Jugendschutzgesetz für sowas von unbrauchbar. Gut, die Minderjährigen bekommen im Geschäft vielleicht keinen Alkohol - ich schreibe extra vielleicht, denn man wird nur sehr selten nach einem Ausweis gefragt - na und ? Dann geht man eben zu den älteren Freunden, gibt denen das Geld und schwupps - kein Problem mehr. Und länger in den Discos bleiben ist dank sogenannten Aufsichtsübertragungen auch kein Problem mehr. Und die Unterschrift von den Eltern zu fälschen ist nun wirklich kein Problem. Die Türsteher können nicht nachprüfen, ob das wirklich die Unterschrift der Erziehungsberechtigten ist. Ich denke ehrlich gesagt, der Staat will sagen können, wir machen was zum Jugendschutz und fertig.
Reinhardt
Hallo, zum Thema Jugendschutz ist mir fast alles klar, ein Punkt ist für mich nur nicht richtig erkennbar. Wenn ich Jugendlliche zwischen 16 Jahren und 18 Jahren beschäftige, dürfen diese dann Alkohol ausschenken? Aussagen dazu bzw. Quellen konnte ich bis jetzt nicht finden.
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