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Vom Jugendschutz bis hin zur Preisangabenverordnung: Aushangpflichtige Gesetze in der Gastronomie
Foto von: Gastro.de Team
Dass die Ladenöffnungszeiten idealerweise außen am Lokal angebracht sind, um die Kundschaft über Geschäftszeiten zu informieren, ist noch recht selbstverständlich und bedarf fast keiner gesetzlichen Vorschrift. Auch das Jugendschutzgesetz muss überall dort, wo man sich aufhalten kann, alkoholische Getränke ausgeschenkt werden und eventuell Rauchwaren konsumiert oder verkauft werden, aushängen. Das ist soweit bekannt. Darüber hinaus gibt es aber noch zahlreiche andere aushangpflichtige Gesetze, die die Gastronomie sowie jede andere Arbeitsstätte betreffen. Diese Regelungen sind nicht nur teilweise länderspezifisch, sondern ändern sich auch von Zeit zu Zeit.

Aktuelle Gesetzeslage muss ausgehangen und beachtet werden

Durch die ständigen Änderungen der gesetzlichen Vorschriften und der zwischen den Ländern bestehenden Differenzen ist die Lage gelinde gesagt unübersichtlich. Dennoch ist die Gastronomie in der Pflicht, alle auf ihre Arbeitsstätte zutreffenden aushangpflichtigen Gesetze auch wirklich im Aushang zu führen. Daneben gibt es Gesetze, die in Auslage vorhanden sein müssen. Der Unterschied liegt darin, dass alles, was im Aushang sein muss, in einem Schaukasten für Kundschaft wie auch Belegschaft immer einsehbar sein muss. Auslegepflichtige Gesetze können in Form eines Katalogs am Tressen verwahrt werden und müssen nicht im Schaukasten ausgehängt sein. Vorhanden sein müssen sie aber trotzdem. Ist das nicht der Fall, drohen Bußgelder ab 250 Euro, denn das (eventuell nur teilweise) Ignorieren der Aushangpflicht gilt als Ordnungswidrigkeit.

Aktuell sind für gastronomische Betriebe folgende Gesetze von der Aushang- beziehungsweise Auslegepflicht betroffen:
- Regelungen zum Jugendschutz
- Regelungen zur Jugendarbeitszeit
- alle den Mutterschutz und das Elterngeld betreffenden Regelungen
- Gefahrenstoffe, Zusatzstoffe, Lebensmittel
- Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
- Arbeitszeit, Befristungen, Teilzeit und Kündigungsschutz
- Urlaubs Regelungen
- Ladenschlussregelungen
- Verordnungen zur arbeitsmedizinischen Versorgung

Natürlich muss niemand alle Gesetzestexte selbst aus Büchern kopieren und für Aushang oder Auslage aufbereiten. Die Buchverlage kommen der Gastronomie und allen anderen Arbeitsstätten entgegen und legen immer wieder aktualisierte Sammlungen der relevanten gesetzlichen Regelungen auf. Die etwas dickeren Broschüren sind in der Regel mit einer Lochung versehen, so dass sie gleich ausgelegt oder ans Schwarze Brett gehängt werden können. Empfehlenswert aufgrund der leichten Handhabbarkeit sind beispielsweise die "Aushangpflichtigen Gesetze" von Haufe. Andere Verlage bieten sogar ein Abo an: Bei jeder Neuauflage erhalten die Abonnenten unaufgefordert eine aktualisierte Version.

Das ist 2017 neu

Auch für 2017 wurden einige Gesetze ergänzt oder komplett überarbeitet. Die Neuerungen betreffen insbesondere die Arbeitsstättenverordnung, das Jugendarbeitsschutzgesetz und die Gefahrenstoffverordnung. Neuerungen betreffen auch die Gesetze zu Elterngeld und Elternzeit, die nicht aushangpflichtig sind. Sie stellen aber eine sinnvolle Ergänzung zum Mutterschutzgesetz dar, so dass die Aufnahme in den Katalog durchaus sinnvoll ist.

In der Gastronomie wird allgemein empfohlen, Prioritäten zu setzen. So sollten beispielsweise die gesetzlichen Regelungen bezüglich des Jugendschutzes in Sachen Aufenthalt, Alkohol und Rauchwaren so ausgehängt sein, dass die betroffenen Personen sie bemerken, ohne danach zu suchen. Gerade hinsichtlich dieser Bestimmungen werden Verstöße in Deutschland nämlich zunehmend strenger geahndet. Direkt neben der Kasse, integriert in die Speise- und Getränkekarten oder direkt im Eingang sind die günstigsten Orte. Die Preisangabenverordnung ist dagegen an einer sichtbaren, aber dezenten Stelle in der Karte am besten aufgehoben. Es gibt keine Vorschrift, dass alle aushangpflichtigen Gesetze am gleichen Ort innerhalb der Gastronomie ausgehängt werden müssen.

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