von
XXX
Erstellt am
12.07.2010
Schlagworte
Rückstands-Höstmengen,
Verordnung,
Pestizid
Angesehen 1014 mal
Was Otto-Normal-Verbraucher nicht über Grenzwerte wissen muss.
Aber sollte.
Von G. Ahr www.buesumer-krabbenstube.de
Da es ja eine so genante Rückstands-Höstmengen-Verordnung gibt sind wir der Meinung alles
an Obst und Gemüse auf unseren Märkten bedenkenlos konsumieren zu dürfen.
Ich will hier keine genaueren wert und alles was es an Pestizid im Einzelnen gibt vortragen.
Kann jeder Google´ n.
In Deutschland sind rund 250 Stoffe zugelassen, Krebs erregende und erbgutverändernde
Stoffe haben keine Chance. Jedenfalls in Deutschland!
Aber wie kann es angehen das im rahmen, “ freies Recht auf Warenverkehr“, pestizidbelastete
Tomaten aus Spanien legal im Handel gelangen. Das gilt auch für andere Obst und
Gemüsesorten sowie Länder.
Auf diesen weg kommen Tonnenweise Waren aus der EU ins Land.
Ein deutscher Importeur kann - um Ärger mit der Lebensmittelüberwachung zu vermeiden- eine
sogenannte Allgemeinverfügung beantragen, wenn Pestizidreste weit über den in Deutschland
zulässigen Grenzwerten liegen. Mit diesem Persilschein sind dann alle importierten Früchte
juristisch unangreifbar. Kein wunder also das die Zahl der Allgemeinverfügungen in den letzten
Jahren nach oben geschnellt sind. Die meisten übrigens aus Spanien.
Also, heimisches Obst bevorzugen und wenn es nicht geht dann die Gift – Cocktails wie bei der
Erdbeere, Das Kadmium und Nitrat beim Kopfsalat, Ethylen oder Kohlendioxid bei Tomaten, Und
die Fruchtwachse bei vielen Obstsorten damit es frischer aussieht und den Schimmel verhindern
soll abwaschen. Lauwarm geht der Wachs besser ab.
Zum Schluss noch, es gibt in der EU rund 800 zugelassene Pestizide