Dass die Ladenöffnungszeiten idealerweise außen am Lokal angebracht sind, um die Kundschaft über Geschäftszeiten zu informieren, ist noch recht selbstverständlich und bedarf fast keiner gesetzlichen Vorschrift. Auch das Jugendschutzgesetz muss überall dort, wo man sich aufhalten kann, alkoholische Getränke ausgeschenkt werden und eventuell Rauchwaren konsumiert oder verkauft werden, aushängen. Das ist soweit bekannt. Darüber hinaus gibt es aber noch zahlreiche andere aushangpflichtige Gesetze, die die Gastronomie sowie jede andere Arbeitsstätte betr...