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Alcopops-Steuer: Verfassungsgericht weist Diageo-Antrag ab

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde des Spirituosenherstellers Diageo gegen die Sondersteuer auf alkoholhaltige Mischgetränke (Alcopops) abgelehnt. Ein von dem Unternehmen eingereichter Antrag auf eine Eilentscheidung sei unzulässig und die vorgebrachten Gründe ohne Substanz, teilte das Gericht in Karlsruhe mit. Die Firma, die mit "Smirnoff Ice" eine wodkahaltige Limonade anbietet, führe nicht aus, "auf welcher Grundlage sie die Zahlen ermittelt hat, die den von ihr befürchteten Verlust ihrer Arbeitsplätzen begründen sollen". Gleiches gelte für die angebliche Höhe der Kosten, die ihr durch eine Rückrufaktion und die Umetikettierung entstehen könnten. Das Unternehmen will die Klage nun im Hauptsacheverfahren weiter vorantreiben. Empörung hat bei den Grünen derweil die Strategie der Getränkeindustrie ausgelöst, Alcopops künftig mit Wein und Bier statt mit Schnaps zu mixen. «Wir werden nach der Sommerpause aktiv werden», kündigte die verbraucherpolitische Sprecherin der Grünen, Ulrike Höfken, im Berliner «Tagesspiegel» an. Die Ausweichstrategien der Wirtschaft, die nach Inkrafttreten der Alcopop-Steuer ihre Rezepturen auf andere Alkoholsorten umstellt, seien nicht zu akzeptieren. Die im Gesetz ausdrücklich vorgesehene Beobachtungsklausel von einem Jahr müsse nicht beachtet werden, betonte Höfken. Sie bezog sich auf die Äußerung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk (SPD), man werde nach einem Jahr prüfen, ob die zum 2. August in Kraft getretene Sondersteuer für Alcopops ausgedehnt werden solle. Die Beobachtungsklausel erstrecke sich nur auf branntweinhaltige Getränke, sagte Höfken: «Jetzt haben wir eine andere Grundlage.»

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