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Aufhebung der nationalen Handelsklassen für frisches Obst und Gemüse
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Der Bundesrat hat dem Erlass einer Verordnung des Bundesernährungsministeriums zur Aufhebung der nationalen Handelsklassen für frisches Obst und Gemüse zugestimmt. Diese Verordnung wird am 01.01.2007 in Kraft treten. Begründet wird die Maßnahme mit einer Entlastung der Qualitätskontrolleure, die bislang stichprobenartig die Einhaltung der Qualitätsmerkmale dieser Vermarktungsnormen kontrolliert hatten. Nationale Handelsklassen gibt es nur für Produkte, die im Rahmen der EU-Qualitätsnormen nicht berücksichtigt werden. Im Gegensatz zu den EU-Qualitätsnormen ist die Anwendung der nationalen Handelsklassen fakultativ. Wenn die Ware entsprechend gekennzeichnet wird, muss sie jedoch den Kriterien der Handelsklassen entsprechen. Handelsklassen gibt es unter anderem für Heidelbeeren, Himbeeren, Johannisbeeren, Kulturchampignons, Feldsalat, Kohlrabi, Radies und Rettiche.
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