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Bier: Abweichung vom Reinheitsgebot zulässig
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Die Klosterbrauerei Neuzelle darf ihr mit Zuckersirup versetztes Schwarzbier als "Bier" verkaufen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das deutsche Recht lasse Abweichungen vom deutschen Reinheitsgebot durchaus zu, betonten die obersten Richter. Nach dem Reinheitsgebot darf Bier ausschließlich aus Gerstenmalz, Wasser, Hopfen und Hefe gebraut werden. Dies diene nicht dem Gesundheitsschutz, sondern lediglich "der Traditionspflege deutscher Braukunst", stellte das Gericht laut einer dpa-Meldung fest. Gleichzeitig greife das Reinheitsgebot aber in die Berufsfreiheit der Hersteller ein, urteilten die Richter. Aus verfassungsrechtlichen Gründen müsse daher über Ausnahmen großzügig entschieden werden. (Az: 3 C 5.04).
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