Budweiser: EU-Urteil im Namensstreit |
Luxemburg. Das Gericht der Europäischen Union hat im Streit um den Markennamen „Bud“ ein Urteil gesprochen. „Bud“ oder „Budweiser“ - darüber stritten sich viele Jahre lang die beiden Brauereien Anheuser-Busch aus den Vereinigten Staaten von Amerika und die tschechische Budweiser-Brauerei. Die EU-Justiziare entschiedenen nun: die Amerikaner dürfen ihr Produkt in ganz Europa unter dem Namen „Bud“ verkaufen. Ihnen wurde zudem das alleinige Recht dafür zugesprochen. Dies berichtet „about-drinks.com“ in einer Meldung.
Die tschechische Brauerei hatte sich die Bezeichnung in Frankreich, Italien, Österreich und Portugal zwar schützen lassen, aber nicht in regelmäßiger Form benutzt. Damit kann Anheuser-Busch den Tschechen die Verwendung nun verbieten, heißt es. Etwas anders ist die Situation beim vollständigen Namen „Budweiser“ gelagert. Dort entschieden die EU-Richter, dass die Namensrechte nur bei der tschechischen Brauerei liegen. Schließlich wird unter der Bezeichnung schon seit dem 13. Jahrhundert Bier hergestellt.
Die US-Variante gibt es seit 1876 und wurde einst von böhmischen Emigranten in den Vereinigten Staaten etabliert. Der sogenannte Budweiser-Streit hat eine lange Geschichte und gilt als eine der langwierigsten und umfassendsten interkontinentalen Markenstreitigkeiten überhaupt.