Home »
News »
Bundesgerichtshof weist Beschwerde gegen Kloster Andechs ab
Aktuelles aus der Gastronomie und mehr. Möchten Sie, dass wir auch über Sie und Ihren Betrieb, Konzept oder Ihre Veranstaltung berichten, dann informieren Sie sich hier über unsere tollen
München/Andechs. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechtsposition des Klosters Andechs weiter gestärkt. Der zweite Zivilsenat des BGH hat eine weitere Beschwerde der Nemesis Prozess Ltd. des Ulmer Geschäftsmannes Rainer Staiger zurückgewiesen. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass Abt Johannes Eckert und Pater Korbinian Linsenmann als Mitglieder von Aufsichtsrat und Vorstand der insolventen Kloster Andechs Gastronomie AG korrekt gehandelt haben und eine weitere Schädigung von Investoren verhinderten. Laut einer Pressemitteilung des Kloster ist diese Entscheidung nicht mehr anfechtbar und beendet nun auch in der Frage des Schadensersatzes die langjährigen gerichtlichen Auseinandersetzungen zugunsten des Klosters Sankt Bonifaz in München und Andechs. Staiger war Partner des Ordens bei der Gründung der Kloster Andechs Gastronomie AG. Diese sollte unter der Markenbezeichnung "Der Andechser" eine bundesweite Wirtshauskette etablieren. Als die AG 2004 insolvent ging, stritt der Geschäftsmann mit den Benediktinern um die Namensrechte an der Marke. Zum ersten Geschäftskontakt zwischen Rainer Staiger und dem Kloster Andechs kam es 1998.
Comments
There are no comments to this news. Be the first one!
Search for news
Empfehlungen
Press distributor
If you would like us to report about you as well, just add us to your press distributor: news(at)gastro.de