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Bundesverband der Verbraucherzentralen: Klage gegen Kellog abgewiesen
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Das Landgericht Bremen hat eine Klage des Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) gegen Kellogg Deutschland abgewiesen. Der Bremer Cornflakes-Hersteller hatte Schüler dazu aufgerufen, durch den Kauf bestimmter Produkte Wertpunkte zu sammeln, die dann gegen Sportgeräte für die Schule eingetauscht werden konnten. "Die Kampagne verquickt in absolut unzulässiger Weise das Sponsoring von Schulsport mit dem Verkauf firmeneigener Produkte", hatte die vzbv-Vorsitzende Edda Müller erklärt. Das Landgericht wies die Klage ab. Wie Richter Claus Böhrnsen der Frankfurter Rundschau erklärte, sah das Gericht keinen sittenwidrigen psychologischen Kaufzwang. Kellogg habe auch nicht die Unerfahrenheit von Kindern ausgenutzt, denn die Frühstücksflocken würden meist nicht von ihnen, sondern von den Eltern gekauft; die Jungen und Mädchen könnten zwar Druck auf sie ausüben, "Aber damit können Erwachsene umgehen", meinte der Richter. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen will jetzt prüfen, ob er in Berufung geht. Er hat inzwischen auch den Bahlsen wegen dessen Kampagne "Sammeln für die Klassenfahrt" verklagt
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