Coca Cola: Diabetiker verliert Prozess |
Coca Cola kann nicht für die Diabetes-Erkrankung seiner Konsumenten verantwortlich gemacht werden. Der Getränkehersteller Cola muss laut Gerichtsurteil einen zuckerkranken Juristen nicht für dessen Diabetes entschädigen. Das Landgericht Essen wies die Klage des Mannes als unbegründet zurück. Er hatte seinen täglichen Cola-Konsum für die Krankheit mitverantwortlich gemacht.
Der Kläger Hans-Josef Brinkmann, der am Rostocker Oberlandesgericht selbst als Richter arbeitet, hatte seit mehr als drei Jahren versucht, Schmerzensgeld zu erstreiten. In einem ähnlichen Verfahren gegen den Hersteller von Schokoriegeln war er bereits in mehreren Instanzen gescheitert. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass Coca-Cola einen nicht unerheblichen Anteil von Zucker habe.
Das seien produkttypische Eigenschaften, die vom Konsumenten gewünscht und in Kauf genommen würden. Auch über die mögliche Gefahr durch übermäßigen Zuckerkonsum könne man sich als Normalverbraucher überall kundig machen. Insoweit habe der Kläger eigenverantwortlich gehandelt.