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Coca-Cola: Kompromiss mit EU-Kommission?

In der seit rund fünf Jahren laufenden Untersuchung der Europäischen Kommission gegen The Coca-Cola Co, Atlanta, wegen mutmaßlicher Verstöße gegen EU-Wettbewerbsrecht verhandeln beide Seiten intensiv über eine einvernehmliche Lösung. Dies verlautete aus mit dem Fall vertrauten EU-Kreisen. Demnach bietet der US-Softgetränkekonzern weitergehende Zusagen im Vertriebs- und Verkaufsbereich an, um den Bedenken von EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti entgegen zu kommen und damit ein anderenfalls drohenden formelles Verfahren abzuwenden. Monti geht bereits seit dem Jahr 1999 dem Verdacht nach, dass Coca-Cola ihre Marktmacht über spezielle Treue- oder Zielmengen-Rabatte für Supermärkte sowie für den Exklusiv-Vertrieb ihrer Produkte ausnützt. Dabei handelt es sich beispielsweise um eine besonders vorteilhafte Präsentation und Anordnung von Coca-Cola-Erzeugnissen in Regalen oder auch die Verteilung von Kühlschränken zu deren exklusivem Verkauf. Kritisch sehen die EU-Wettbewerbshüter auch Rabatte, wenn ein Händler das gesamte Sortiment des US-Konzerns in sein Angebot übernimmt. Dies verstößt gegen Artikel 81 des EG-Vertrags, der unter anderem die Festsetzung von An- und Verkaufspreisen oder sonstiger Geschäftsbedingungen verbietet. 1999 und 2000 hatten deshalb Beamte der Kommission und nationaler Kartellbehörden Coca-Cola-Abfüllbetriebe quer durch die EU durchsucht. Darunter war auch der Hauptabfüller in Deutschland. Bei stichhaltigen Beweisen droht dem Konzern ein formelles EU-Verfahren, an dessen Ende empfindlich hohe Bußgelder nebst einer erzwungenen Änderung der Geschäftspraktiken stehen können. Auslöser war eine Beschwerde des Konkurrenten PepsiCo Inc, Purchase, gegen die Vertriebspraxis von Coca-Cola. Wie in den Brüsseler Kreisen jetzt zu erfahren ist, hat Coca-Cola angeboten, ihre bereits 1989 gegebene Verpflichtung im Vertriebsbereich auszudehnen und seine Rabattpolitik einzustellen. "Coca-Cola strebt ein Settlement an", wie es in Brüssel dazu hieß. Solange die Vorschläge des Konzerns bewertet werden, lägen die so genannten Beschwerdepunkte auf Eis. Mit einem solchen Schreiben, in dem die EU-Wettbewerbskontrolleure ihre Bedenken Punkt für Punkt auflisten, wird ein formelles Verfahren eingeleitet. Bis wann eine solche Entscheidung zu erwarten wäre ist offen. In der Kommission war in den vergangenen Jahren öfters zu hören, dass ein Verfahren gegen Coca-Cola demnächst bevorstehe, allerdings waren parallel die Verhandlungen weitergegangen. In der Vergangenheit waren Konzerne gleichwohl selten erfolgreich, wenn es darum ging, durch freiwillige Zusagen wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission Rechnung zu tragen.

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