DEHOGA bringt Leitfaden zur neuen Allergen-Verordnung heraus |
Berlin. Am 13. Dezember des vergangenen Jahres ist die neue nationale Allergenverordnung in Kraft getreten. Nur eine Woche zuvor hatte der Bundesrat den Weg dafür frei gemacht. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) arbeitete seitdem an der Veröffentlichung der Publikation "Allergeninformation – Leitfaden für Gastronomie und Hotellerie", die nun erhältlich ist. Dies teilte der DEHOGA mit.
Schon vor Weihnachten waren eine Checkliste und ein Formblatt auf der Webseite des Branchenverbandes erschienen. Die Publikation lässt sich beim DEHOGA per E-Mail bestellen. Mitglieder zahlen 4,90 Euro, Nichtmitglieder 9,90 Euro. Interessierte Gastronomen können sich auf der Homepage einen ersten Eindruck verschaffen.
Checkliste und Formblatt sind als Hilfe zur schriftlichen Dokumentation gedacht. Sie helfen auch, die allergenen Zutaten in jeder Speise zu identifizieren, hieß es. Bei der Wahl des Kommunikationsmittels seien zum Beispiel Schilder auf dem Lebensmittel oder in dessen Nähe, Speise-, Getränkekarten und Preisverzeichnisse sowie Aushänge in der Verkaufsstätte zulässig. Darüber hinaus können aber auch alle sonstigen schriftlichen oder elektronischen Varianten eingesetzt werden. Generell wichtig: die Informationen müssen den Gästen unmittelbar und leicht zugänglich sein.