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Die Wege von Lebensmitteln - EU-Verordnung 178/2002

Wie sich Kenntnislücken über die Wege der Lebensmittel von den Erzeugern der Rohstoffe bis hin zum Endverbraucher auswirken, zeigte sich deutlich während der BSE-Krise. Die Herkunft kranker Tiere war nur schwer bestimmbar.

Solche Lücken sollen seit Januar 2005 mit Hilfe der EU-Verordnung 178/2002 geschlossen werden. Sie verpflichtet Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft ihre Warenströme so zu dokumentieren, dass jederzeit lückenlos Herkunft und Verbleib der Produkte nachvollziehbar sind. Welche Bedeutung kettenübergreifenden Informationssystemen dabei zukommt, untersuchte Birgit Gampl in ihrer Doktorarbeit an der Universität Kiel. Im Sommer 2005 befragte sie Betreuer von 32 verschiedenen Rückverfolgbarkeitssystemen nach Zielen, Nutzen und Aufbau der Systeme. Wesentlich war für die Befragten die Stärkung des Verbrauchervertrauens. Allerdings zeigen Verbraucher nur in Krisenzeiten größeres Interesse an den Informationen, was sich dann auch in steigenden Absatzzahlen rückverfolgbarer Produkte niederschlägt.

Hilfreich sind die kettenübergreifenden Systeme für das Krisenmanagement. Sie verbessern die Kommunikation innerhalb einer Angebotskette und vereinfachen die Koordination von Arbeitsabläufen. Existieren in Anbieterketten bereits vertragliche Bindungen und Qualitätsprogramme, lässt sich ein stufenübergreifendes Informationssystem leichter aufbauen. Häufig wechselnde Handelspartner erschweren dagegen ihren Aufbau. Werden alle Mitglieder eines Rückverfolgungssystems bereits bei der Entwicklung in sämtliche Entscheidungsprozesse eingebunden, ist der Datenaustausch standardisierter als in hierarchisch organisierten Systemen.

Die Kosten für die Systeme tragen vor allem die Lebensmittelverarbeiter und die Systembetreuer. Sie müssen in Hard- und Software investieren. Außerdem haben sie zusätzlichen Aufwand für Zertifizierung, Dokumentation und Kontrolle. Nimmt der Standardisierungsgrad eines Systems zu, steigen auch dessen Kosten.

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