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Diskotheken: Einigung im Tarifstreit mit der GEMA

Diskotheken: Einigung im Tarifstreit mit der GEMA
DJ

Berlin. Im Tarifstreit zur GEMA-Vergütung im Diskotheken- und Clubbereich ist eine Einigung erzielt worden. Den Gesamtvertrag auf Basis der neuen Veranstaltungstarife unterzeichneten im November der Verband Deutscher Musikschaffender (VDM), Deutsche Diskotheken Unternehmer (DDU) sowie die Deutsche Disc-Jockey Organisation (DDO) und die GEMA. Im Vorfeld war es bereits zu einem Abschluss mit dem Bund Deutscher Karneval und einer Vielzahl von Schützenbünden gekommen.

Mit der Unterzeichnung der tariflichen Lösung sei man den Branchensonderheiten im Diskotheken- und Clubbereich gerecht geworden, heißt es von Seiten der GEMA. Ab dem 1. April 2013 gelten die neuen Veranstaltungstarife U-V und M-V. Die Mitglieder der drei Verbände erhalten einen Gesamtvertragsnachlass in Höhe von 20 Prozent auf alle Vergütungssätze. Die angestoßene Tarifreform war auf großen Widerstand bei Clubs und Diskotheken gestoßen: der lange geltende, privilegierte Vergütungsansatz für die Branche sollte einer „gerechteren Tarifstruktur“ Platz machen, heißt es in der Pressemitteilung.

Georg Oeller, Vorstandsmitglied der GEMA: „Wir freuen uns, dass wir nach konstruktiven Gesprächen und Verhandlungen mit den drei Verbänden VDM, DDU und DDO nun auch die Branchenbesonderheiten der Diskotheken- und Clubbetreiber in dem Tarif vertraglich berücksichtigt werden. Die drei Verbände haben ihren Gestaltungs- und Verhandlungsspielraum zum Wohle ihrer Mitglieder genutzt. Dies ist, wie man am Ergebnis erkennen kann, zielführender als eine öffentliche Protesthaltung."

Verbandsgründer Klaus Quirini sagte: „In der kritischen Auseinandersetzung mit den neuen Veranstaltungstarifen sahen wir uns von Anbeginn in der Pflicht, die Interessen unserer Mitglieder zu vertreten und mit der GEMA in einen Dialog zu treten. Nur so können wir Veränderungen aktiv und zugunsten unserer Branche mitgestalten.“ Für DJs habe man mit dem Gesamtvertrag eine Umgestaltung der Vergütungen für die Vervielfältigungsrechte erwirken können. Diese Veränderung sei von den Mitgliedern seit vielen Jahren gefordert worden. Die Vereinbarung sieht folgende Anpassungen bei den Vergütungssätzen U-V und M-V vor:

Einführungsnachlass: Die GEMA gewährt Betrieben, die zwei oder mehr Veranstaltungen wöchentlich durchführen, gesonderte Einführungsnachlässe auch für Veranstaltungen mit einem Eintrittsgeld von weniger als 10 EUR über einen Zeitraum von 5 Jahren.

Vervielfältigungsrechte: Die GEMA plant für die zukünftige Lizenzierung der Vervielfältigungsrechte (sogenannter Laptopzuschlag), den bereits heute bestehenden Vervielfältigungstarif VR-Ö entsprechend anzupassen. Die Lizenz beträgt dort € 0,13 je vervielfältigtem Werk. Dadurch würde der bisherige Zuschlagstarif VR-T-G entfallen.

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