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Eckkneipen in Baden-Württemberg: Rauchen wieder erlaubt
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Stuttgart. Ab dem 7.März 2009 ist das Rauchen in Eckkneipen in Baden-Württemberg wieder erlaubt. Die nötige Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes beschloss der Stuttgarter Landtag mit den Stimmen der regierenden Koalition aus CDU und FDP. Einraumkneipen bis 75 Quadratmeter können sich als Raucherlokale deklarieren, müssen dies aber mit einem Schild am Eingang kennzeichnen. Die Gesetzesänderung sieht vor, dass künftig nur „kalte Speisen einfacher Art zum Verzehr an Ort und Stelle“ angeboten werden. Der Landesverband der Hotellerie und Gastronomie (DEHOGA) zeigte sich teilweise enttäuscht: „Wir begrüßen es, dass das totale Rauchverbot vom Tisch ist, aber wir sind mit einzelnen Punkten des Gesetzes nicht zufrieden.“ Es sei nicht nachvollziehbar, dass einfach zubereitete warmen Speisen nicht angeboten werden dürfen, so ein Sprecher des Landesverbandes. Bei einem Verstoß gegen das Nichtraucherschutzgesetz drohen Gastronomen hohe Bußgelder.
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