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EU droht Berlin mit Klage wegen Tabakwerbeverbot
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Die Europäische Kommission will mit ihrer Drohung ernst machen und die Bundesregierung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagen, weil sie das EU-Verbot für Werbung und Sponsoring für Tabakwaren nicht in nationales Recht umgesetzt hat. Nach derzeitiger Planung wolle die Kommission darüber am 28. Juni entscheiden, sagte der Sprecher von Verbraucherschutzkommissar Markos Kyprianou. Berlin habe die Frist verstreichen lassen, bis zum 7. April auf ein zweites Mahnschreiben zu antworten. Mit der im August 2005 in Kraft getretenen EU-Richtlinie ist die Reklame für Zigaretten und andere Tabakerzeugnisse in Printmedien, im Radio und im Internet ebenso verboten worden wie das Sponsoring grenzübergreifender Kultur- und Sportveranstaltungen durch Tabakhersteller. Der Bundesrat hatte im gleichen Monat einen Gesetzesentwurf der Regierung abgelehnt. Abgesehen von inhaltlicher Kritik vertrat er den Standpunkt, das Gesetz solle erst dann in Kraft treten, wenn der EuGH über die Klage der Bundesregierung entschieden habe, in der sie 2003 beantragt hatte, die Richtlinie für teilweise nichtig zu erklären. Nach EU-Recht entbindet ein anhängiges Gerichtsverfahren die Mitgliedstaaten aber nicht von der Pflicht, EU-Gesetze fristgerecht umzusetzen. Wie ein EuGH-Sprecher auf Anfrage mitteilte, sind die Schlussanträge des Generalanwalts, dem der Gerichthof in den meisten Fällen zu folgen pflegt, in diesem Verfahren für den 13. Juni vorgesehen. Der Bundesregierung bliebe demnach Zeit, die Klage durch Zusicherungen doch noch abzuwenden, sollte der Generalanwalt empfehlen, gegen sie zu entscheiden. Das EU-Gesetz war vor allem damit begründet worden, dass unterschiedliche Vorschriften über Tabakwerbung und -sponsoring den freien Warenverkehr für die entsprechenden Erzeugnisse und Dienstleistungen beeinträchtigten. Auch verspricht man sich von einem Werbeverbot einen Rückgang des Tabakkonsums. Deutschland und Luxemburg sind die einzigen Staaten, die die EU-Richtlinie noch nicht umgesetzt haben.
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