EU führt neues Biosiegel ein |
Brüssel. Die Europäische Union führt zum 1. Juli 2010 ein einheitliches EU-Biosiegel für verpackte Biolebensmittel ein. Seit heute müssen Produkte aus ökologischem Anbau, die innerhalb der Europäischen Union produziert und verkauft werden, mit einem einheitlichen EU-Biosiegel gekennzeichnet werden. Darüber hinaus wurde bekannt, dass das alte nationale sechseckige Biosiegel weiterhin verwendet werden darf. Mit der Einführung der einheitlichen Kennzeichnung können jetzt auch Bioprodukte im europäischen Ausland erkannt werden. Dies berichtet die Verbraucherzentrale NRW.
„Ganz gleich, ob es sich um das neue übergeordnete oder um heimische Biosiegel handelt: Sämtliche Logos müssen die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung erfüllen und stehen für einen Mindeststandard bei Biolebensmitteln“, erklären die Experten. Alle Lebensmittel, deren Zutaten zu mindestens 95 Prozent aus ökologischer Landwirtschaft in der EU stammen, werden in Zukunft mit der Marke versehen. Das EU-Biosiegel bürgt für die Einhaltung der Vorgaben der EG-Öko-Verordnung. Diese beinhaltet zum Beispiel Gentechnikfreiheit, artgerechte Tierhaltung oder Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutz- und Düngemittel bei der Herstellung.
Mit der Etablierung des neuen Siegels mehren sich jedoch auch die Stimmen, die ob der großen Anzahl der Kennzeichnungen Verwirrung bei den Konsumenten befürchten. Das neue EU-Biosiegel ist an zwölf weißen Sternen auf grünem Grund zu erkennen, die ein stilisiertes Blatt formen. Unter dem Logo gibt es einen Code für die Kontrolle: dieser besteht aus dem Kürzel des Mitgliedsstaates, dem Begriff „Bio“ oder „Öko“ in der jeweiligen Landessprache und der Referenznummer der Kontrollstelle.