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Obwohl das Bayerische Verwaltungsgericht die Schließung einer Nürnberger Discothek wegen deren Alkohol-Billigangeboten für rechtens erklärt hatte, wird diese Entscheidung keine Konsequenzen haben. Als Begründung führte ein Sprecher des Kreisverwaltungsreferates an, dass es vier Betriebe in München gebe, die solche Veranstaltungen anbieten. Zu Exzessen oder Todesfällen wie in Nürnberg und Berlin sei es noch nicht gekommen. Die Stadt Nürnberg hat mit der Gastronomie eine Freiwillige Vereinbarung gegen Billigangebote von Alkohol. Ein Clubbesitzer in Nürnberg hatte dagegen verstoßen. Daraufhin verlor der Betreiber seine Konzession.
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