Home »
News »
Genfood: Auch Restaurants müssen auszeichnen
Aktuelles aus der Gastronomie und mehr. Möchten Sie, dass wir auch über Sie und Ihren Betrieb, Konzept oder Ihre Veranstaltung berichten, dann informieren Sie sich hier über unsere tollen
Die Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel mit genveränderten Zutaten gilt auch für die Gastronomie. Auch Betriebsrestaurants, Krankenhäuser, Kindergärten, Schulen oder Restaurants müssen kenntlich machen, wenn sie genveränderte Lebensmittel anbieten. Das erklärte Bundesverbraucherministerin Renate Künast in einem Interview mit dem Greenpeace-Magazin. „Wer mit genveränderten Zutaten kocht, muss das auf der Speisekarte oder einem Aushang kenntlich machen", sagte Künast in der aktuellen Ausgabe des Hamburger Magazins. Ab 18. April gilt in Europa eine verschärfte Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel mit gentechnisch veränderten Zutaten. Supermarktkunden können künftig auf dem Etikett lesen, wenn Gentechnik in Tütensuppen oder Frühstücksmüsli steckt. Ob das auch für unverpackte Nahrung gilt, die in Betriebsrestaurants oder Kindergärten lose über den Tresen geht, war bisher fraglich. Wer dagegen gentechnikfreie Lebensmittel anbietet, solle damit in Zukunft stärker werben können, sagte Künast. Sie schlägt vor, dass die Produkte mit dem Hinweis "ohne Gentechnik" gekennzeichnet werden. Die derzeit noch bestehenden bürokratischen Hürden für eine solche Werbung will Künast ausräumen.
Comments
There are no comments to this news. Be the first one!
Search for news
Empfehlungen
Press distributor
If you would like us to report about you as well, just add us to your press distributor: news(at)gastro.de