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GEZ-Gebühren auch für PC-Kassen - Die Abzocke geht weiter

Anlässlich der Internationalen Funkausstellung (IFA) in Berlin, die am gestrigen Mittwoch zu Ende ging, haben verschiedene Verbände ihre Kritik an der geplanten Internet-Steuer geäußert. Nach den bisherigen Planungen soll ab dem 1. Januar 2007 ebenso wie für Fernseher und Radio auch für internetfähige technische Geräte wie PC und Handy eine Rundfunkgebührenpflicht fällig werden. Das bedeutet eine Gebühr von monatlich 17 Euro für alle Unternehmen und Kleinbetriebe mit Internet-Zugang; auch für diejenigen, die bisher keine konventionellen Geräte angemeldet hatten.

Streng genommen müssen Unternehmen internetfähige Handys, Notebooks (mit WLAN) und PCs anmelden. Dabei nimmt das Gesetz keine Rücksicht darauf, welche Anwendungen tatsächlich auf dem Gerät laufen. Das kann für die Gastronomie konkret bedeuten, dass sogar die PC-Kassenarbeitsplätze (oder zumindest der Hauptkassenarbeitsplatz) gebührenpflichtig werden, wenn diese an das Internet angebunden sind, um z.B. Internet-Reservierungen abzufragen.

Die Hoteliers in Deutschland werden schon seit Jahren mit den europaweit höchsten GEZ-Gebühren belastet. So zahlt nach einer Modellrechnung des Hotelverbandes Deutschland (IHA) ein 150 Zimmer umfassendes Hotel im Jahr fast 23.000 € Gebühren. Das ist mehr als doppelt so viel wie die Kollegen in Frankreich aufbringen müssen. Österreich und die Schweiz kommen mit weniger als 500 € pro Jahr aus.

Nach Auffassung des Hotelverbands Deutschland darf die Rundfunkgebührenpflicht nicht länger an das bloße Aufstellen eines Fernsehers oder Radios geknüpft werden. "Der Finanzierungsbeitrag zur Programmvielfalt und ‑qualität der Öffentlich-Rechtlichen darf nicht daran bemessen werden, wie viele Geräte ein einzelner im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrages ´bereithält´, sondern sollte als eine Gebühr je Haushalt bzw. Unternehmen festgelegt werden", legt der Geschäftsführer des IHA Herr Dreesen den Schwachpunkt des deutschen Gebührensystems offen und verweist auf die vergleichbaren Regelungen der europäischen Nachbarn. "Am Beispiel eines Hotels wird dieser Reformbedarf schnell offensichtlich, denn schließlich haben die Hotelgäste ja schon über ihre private GEZ-Rechnung zu Hause ihren Finanzierungsbeitrag für ARD und ZDF entrichtet. Warum müssen sie dafür im Hotel noch einmal zur Kasse gebeten werden?" Diese Frage werden sich ab 2007 auch die Gastronomen stellen müssen, wenn die Gesetzesvorlage unverändert in Kraft treten sollte.

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