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Gegen Ende des letzten Jahres kam der saarländische Fleischwarenhersteller Höll durch den Hinweis des hessischen Sozialministeriums, daß die Wurstwaren Rindfleisch enthielten, obwohl sie als rindfleischfrei deklariert waren, in die Schlagzeilen. Daraufhin ging der Fleischwarenhersteller vor das Landgericht in Wiesbaden und stellte Klage auf Schadenersatz. Das Gericht wies darauf hin, dass dem Unternehmen keine Falschetikettierung vorgeworfen werden kann, der Klage wurde jedoch nicht entsprochen. Die Firma Höll verzichtet nun Rechtsmittel gegen das Urteil. Aufgrund des ungebrochenen Verbrauchervertrauens sind die Umsätze bei dem saarländischen Unternehmen wieder angestiegen und man sieht daher von der Schadenersatzklage in Höhe von 10 Millionen Mark gegen das Land Hessen ab.
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