hogarente beschlossene Sache |
Mit der hogarente tragen die Tarifparteien dazu bei, die Lücke in der gesetzlichen Rentenversicherung zu schließen. Da der Gesetzgeber die Rentenversicherungsbeiträge nicht weiter anheben will, kommt es auf die Eigenvorsorge der Beschäftigten an, wenn im Alter der gewohnte Lebensstandard gesichert bleiben soll.
Konkret sieht der Tarifvertrag vor, dass jeder Vollzeitmitarbeiter eine Anschubfinanzierung von 150 Euro pro Jahr erhält, die allerdings nicht ausbezahlt, sondern direkt in einen Altersvorsorgevertrag eingezahlt wird. Diese Summe beruht auf der Umwidmung von Teilen des Urlaubsgeldes und wird vom Arbeitgeber mit 17,50 Euro unterstützt. Darüber hinaus kann jeder Beschäftigte von seinem Arbeitslohn freiwillig weitere Beträge in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen lassen. Diese freiwillige Entgeltumwandlung wird vom Arbeitgeber mit einem Zuschuss von 16 Prozent gefördert.
Die Arbeitgeber können sich noch bis Ende August d.J. im Rahmen der Branchenlösung für einen der fünf gesetzlich möglichen Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge entscheiden. Ab 1. September 2002 ist für alle Arbeitgeber die Pensionskasse, das Branchenmodell verbindlich. Der Tarifvertrag tritt rückwirkend zum 1. Januar 2002 in Kraft.