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IHK hilft bei Start, Übernahme und Sicherung von Hotel- und Gaststättenbetrieben
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Für Gründung, Übernahme und Sicherung von Hotel- und Gaststättenbetrieben sind persönliche, berufsbezogene und kaufmännische Qualifikationen erforderlich. Der Gesetzgeber hat 1971 für den Erwerb einer Gaststättenkonzession lediglich eine mehrstündige IHK-Unterrichtung über die wichtigsten lebensmittel- und hygienerechtlichen Kenntnisse vorgeschrieben. Mehr als 25.000 Personen haben seit 1971 an Unterrichtungen in der IHK Saarland teilgenommen. Jedoch reichen diese Unterrichtungen keinesfalls für den erfolgreichen Betrieb eines Hotels oder eines Gaststättenbetriebes aus. Die IHK empfiehlt daher dringend, freiwillig berufsfachliche und kaufmännische Qualifikationen zu erwerben und ständig auf dem laufenden zu halten. Besonders nützlich können die preisgünstigen Publikationen in der Gastgewerblichen Schriftenreihe des INTERHOGA sein. Eine Übersicht der verfügbaren Publikationen ist bei der IHK erhältlich unter Fax: 0681/9520-2 88, E-Mail: kurtzr@saarland.ihk.de, Telefon: 0681/9520-212. Informationen für die Festigung junger Unternehmen und zur Unternehmensnachfolge enthalten Publikationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, ebenfalls erhältlich bei der IHK.
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