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Kraft: Nur die Milka-Kuh ist lila

Das spezielle Lila der Milka-Schokolade ist so sehr zum Inbegriff der Marke geworden, dass andere Lebensmittelkonzerne die Farbe auf Verpackungen nicht verwenden dürfen. Mit dieser Entscheidung gab der Bundesgerichtshof dem Milka-Hersteller Kraft Foods im Streit mit einem Kekskonzern Recht. "Kühe sind lila" - so der Irrglaube vieler Kinder, die das Tier offenbar nur aus der Werbung für Milka-Schokolade kennen.

Die Farbe Lila ordnen denn auch rund 90 Prozent der Verbraucher der "zartesten Versuchung" zu. Der Milka-Hersteller Kraft Foods durfte deshalb im Jahr 1998 Lila als "Farbmarke für Schokoladenwaren" eintragen lassen. Ein grundsätzlicher Rechtsstreit entzündete sich aber daran, dass die Verdener Keks- und Waffelfabrik für eine Verpackung einer 500-Gramm-Gebäckmischung ebenfalls einen lilafarbenen Untergrundton verwendete. Kraft Foods klagte auf Unterlassung und Schadenersatz und bekam nun vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Recht. Zwar kann nach den Worten des Gerichts eine nur auf der Verpackung verwendete Farbe normalerweise nicht markenrechtlich geschützt werden. Sie werde gewöhnlich nicht als Herkunftshinweis verstanden. Bei Milka sei dies ausnahmsweise anders, weil nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts Bremen die große Mehrheit der Verbraucher allein von der Farbe auf die Schokoladenmarke schließe.

Die Farbe wurde nach Angaben von Kraft Foods schon für die erste Milka-Tafel im Jahr 1901 verwendet - damals noch mit einer schwarz-weißen Kuh. Die berühmte "lila Kuh" tauchte erst 1973 auf. Der Anwalt der Verdener Fabrik hatte kritisiert, dass mit der Möglichkeit des Eintragens von Farbmarken ein paar Großkonzerne die Regenbogenfarben unter sich aufteilen könnten. Vergangenes Jahr hatte sich die Deutsche Telekom beim BGH im Streit um die Werbefarbe Magenta durchgesetzt.

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