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Lebensmittel-Exporte in die USA: Neue Rechtslage
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Lebensmittel dürfen ab sofort nur noch von registrierten Betrieben in die USA ausgeführt werden. Jede einzelne Lieferung per Seetransport muss fünf Tage bis acht Stunden vor Ankunft im US-Hafen vorangemeldet werden. Die entsprechenden Verordnungen der amerikanischen Lebensmittelbehörde FDA zur Umsetzung des Bioterrorism Act 2002 entfalten heute ihre Rechtskraft. Von der Pflicht zur Registrierung sind alle Betriebe betroffen, die Lebensmittel für Mensch oder Tier in die USA exportieren. Die Registrierung ist seit 12. Oktober 2003 im Internet unter cfsan.fda.gov kostenlos möglich. Hauptproblem bei der Registrierung ist die Angabe eines Betriebsvertreters ("Agent") in den USA. Die BVE hat den Sinn dieses Agenten als "Kontaktperson" bezweifelt und die unter Umständen entstehenden hohen Kosten der Verpflichtung eines Externen, beispielsweise eines Beraters, als Agenten kritisiert. Sie hatte vorgeschlagen, einen der in den USA bereits vorhandenen Akteure der deutschen Außenwirtschaftsförderung als Agent zu nutzen.
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