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Media Markt muss nach einem Urteil des Landgerichts Berlin (Az: 102 O 97/05) seine Ware deutlich sichtbar entsprechend der Energieverbrauchs-Kennzeichnungsverordnung (EnVKV) auszeichnen. Mit dem Urteil wird nach einer Musterklage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zunächst eine Media Markt-Filiale in Berlin verpflichtet, ihre so genannte "Weiße Ware" (Kühlschränke, Gefriertruhen, Waschmaschinen, Wäschetrockner etc.) korrekt, d.h. nicht verdeckt, sondern deutlich sichtbar auszuzeichnen. Bei Testbesuchen in Saturn- und Media Markt-Filialen hatten DUH-Mitarbeiter im Herbst 2005 festgestellt, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben der Energieffizienzklassen und Energieverbrauchsdaten entweder ganz fehlten oder verdeckt waren. Laut DUH ein Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten, die die gesetzlichen Pflichten korrekt einhielten. Als die betroffenen Filialen sich nach Abmahnungen der DUH weigerten, entsprechende Unterlassungserklärungen abzugeben, entschied sich die DUH, die auch anerkannter Verbraucherschutzverband ist, Anfang Dezember 2005 zum Gang vor das Landgericht. Saturn und Media Markt entschlossen sich zwar daraufhin, die gesetzlichen Vorschriften in ihren Filialen flächendeckend einzuhalten und änderten ihre Kennzeichnungspraxis im Sinne der DUH. Vor Gericht widersprachen sie aber gleichwohl weiterhin der DUH-Klage. Das Landgericht Berlin hat nun entschieden, dass tatsächlich systematische Verstöße vorgelegen hatten und die Kennzeichnungspraxis rechtswidrig gewesen war.
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