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Neuer Entgelttarifvertrag in der Systemgastronomie

Neuer Entgelttarifvertrag in der Systemgastronomie
Beschäftigte in der Systemgastronomie

München. Ende September wurde zwischen der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und dem Bundesverband der Systemgastronomie (BdS) ein neuer Entgelttarifvertrag (ETV) für die Systemgastronomie beschlossen. Der neue Tarifvertrag für rund 100.000 Beschäftigte in der Systemgastronomie tritt am 1. Dezember diesen Jahres in Kraft. Der Text des ETV ist (hier) einsehbar. Der neue Entgelttarifvertrag für die Systemgastronomie wurde mit einer Laufzeit von 36 Monaten und zwei Erhöhungsstufen von je 18 Monaten zum 1.12.2011 und 1.6.2013 veranschlagt. Die Erhöhung der ersten Stufe beträgt ab der TG 2 (West) drei Prozent, die der zweiten Stufe auf alle TG (West) 2,8 Prozent. Im Tarifgebiet Osten wurde nicht prozentual erhöht sondern der Absolutbetrag der prozentualen Erhöhung des Westens dem Stundenlohn hinzugerechnet, berichtet der Bundesverband der Systemgastronomie auf seiner Internetpräsenz. Die Azubigehälter werden anteilig erhöht. Die Tarifgruppe 1 (12 Monate für Rotationsmitarbeiter) wird in zwei Stufen 1a und 1b zu je 6 Monaten unterteilt. Als Neuerung gilt nun bei der Eingruppierung die Anrechnung von Tätigkeitszeiten innerhalb des gleichen Systems/der gleichen Marke. Ebenso neu ist die Klarstellung, dass für einen Wechsel in die TG 3 alle während der Schicht des Beschäftigten zur Verfügung stehenden Tätigkeiten maßgeblich sind, sowie eine Regelung für Auslieferungsfahrer. Der Tarifvertrag gilt für ordentliche BdS-Mitglieder und deren Beschäftigte. Ab dem 1. Dezember 2011 beträgt die regelmäßige Arbeitszeit nicht mehr 39,5 sondern 39 Stunden.

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