Rauchverbot: Buch zu den Auswirkungen auf die Gastronomie |
Köln. „Rauchverbot - Die Abgrenzung einer rauchenden Gesellschaft und die Zerstörung der deutschen Gastronomie“: dies ist der Titel des im Wagner Verlag erscheinenden Buches von Giuseppe Cellura. Der Inhaber einer Kölner Café-Bar sieht sich durch das gesetzlich verankerte Rauchverbot in der Gastronomie existentiell bedroht. Der Buchautor und Gastronom wendet sich gegen die seiner Meinung nach inkonsequente Rechtsprechung. Die Gefahren des Passivrauchens seien hinlänglich bekannt. Die Nichtraucherschutzgesetze der letzten Jahre seien ohne Frage überfällig gewesen und haben ihre Berechtigung, sagt Cellura. Die Umsetzung hingegen sorge seit Jahren für Unklarheiten und Auseinandersetzungen. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband und das Bundesministeriums für Gesundheit und Soziales konnten sich nicht auf eine gemeinsame Zielvereinbarung im Sinne eines wirksamen Nichtraucherschutzes einigen: aufgrund dessen mussten die Nichtraucherschutzgesetze und damit auch die Rauchverbote in der Gastronomie auf der Ebene der Länder realisiert werden. Ergebnis war eine uneinheitliche Regulierung im Bundesgebiet. In Einzelfällen entscheiden zudem Gerichte, ob das Rauchverbot greift. Giuseppe Cellura zweifelt nicht die grundsätzliche Richtigkeit des Gesetzes an sondern wehrt sich gegen die inkonsequente Anwendung. „Es kann nicht sein, dass manche Betriebe benachteiligt werden, und andere nicht. Es kann nicht sein, dass für manche Betriebe Ausnahmeregelungen gelten und für andere nicht“, so der Gastronom. Cellura sorgte mit dem längsten Rauchverbot-Prozess in Deutschland für Aufsehen. Im Dezember des vergangenen Jahres entschied das Verwaltungsgericht Köln zu seinen Gunsten, die Stadt Köln legte Berufung ein: bis der Fall nun vom Oberverwaltungsgericht Münster verhandelt wird, gilt für seinen Betrieb weiter das Rauchverbot. Im vorliegenden Buch dokumentiert der Gastronom anhand vieler Daten, Fakten und Analysen die Problematik und den Prozess. Zur Not wolle er bis in die letzte Instanz gehen: „Ein solches Gesetz muss bundesweit einheitlich sein.“