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Rauchverbot in bayerischer Gastronomie wird gelockert
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München. Der bayerische Landtag lockert zum 1. August das Rauchverbot in Gaststätten. Betroffen von der Entscheidung sind Festzelte, kleine Kneipen und abgetrennte Nebenräumen größerer Gaststätten: dort darf ab August wieder geraucht werden. Der Landtag des Freistaates sprach sich für eine Änderung des Landes-Gesundheitsschutzgesetzes aus: 100 Abgeordnete stimmten mit „Ja“, 73 mit „Nein“. Mit der Gesetzesänderung wird auch Gründungen von sogenannten Raucherclubs entgegen gesteuert. Die neue Regelung gilt ausdrücklich für alle Gaststätten statt wie bisher für Gastronomiebetriebe, die "öffentlich zugänglich" sind. In kleinen Gaststätten bis 75 Quadratmeter darf in Zukunft wieder geraucht werden, diese müssen aber als „Raucherlokal“ gekennzeichnet sein. Größere Gaststätten müssen Nebenräume einrichten. In Bierzelten darf wieder uneingeschränkt geraucht werden. SPD und Grüne sprachen von einer „Bankrotterklärung“ für den Gesundheitsschutz. Die ÖDP (Die Öko Demokraten) will am Freitag 50.000 gesammelte Unterschriften für ein umfassendes Rauchverbot beim Innenministerium einreichen.
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