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Ready-to-Drinks: Unzureichend gekennzeichnet
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Praktisch alle auf dem Markt erhältlichen Alcopops seien unzureichend oder unklar gekennzeichnet, heißt es in einem neuen Bericht der Stiftung Warentest. In vielen Fällen gebe es Verstöße gegen gesetzliche Kennzeichnungsregeln. Zudem laufen die Altersbeschränkungen beim Verkauf nach Testkäufen der Stiftung Warentest und der Verbraucherzentrale Hamburg ins Leere. Bei einem Produkt soll der Alkoholgehalt um fast 11 Prozent über dem angegebenen Wert des Herstellers gelegen haben. Die Flaschen enthalten laut Stiftung im Schnitt 12 bis 13 g Alkohol - so viel wie ein doppelter Schnaps. Der steige wegen der Süße schnell zu Kopf und die Reaktionen sind unberechenbar. Obwohl das Jugendschutzgesetz den Verkauf von Alcopops mit Spirituosen an Minderjährige verbietet, werde der Drink an Kinder verkauft. Drei von vier Verkaufsstellen im Test gaben diverse Alcopops an Minderjährige ab. Je Einkaufstour bekamen zwei Jugendliche insgesamt 20 Flaschen. Als ökonomischen Hebel, um den ausufernden Konsum von Alcopops durch Jugendliche einzudämmen, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Sondersteuer nach Schweizer und französischem Vorbild. Außerdem dürfe es nicht länger angehen, dass es anders als bei Limonade oder Cola derzeit keine gesetzlich verpflichtende Etikettierung mit einem Zutatenverzeichnis gebe.
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