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Red Bull: Stutzt Schweizer "red bat" die Flügel
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Der Salzburger Energy Drink Hersteller Red Bull hat vor dem Handelsgericht Zürich eine einstwillige Verfügung gegen die Schweizer Mineralquelle Zurzach erwirkt, die einen Drink unter dem Namen "red bat" anbietet. Nach der vorläufigen Entscheidung darf vorbehaltlich einer Aufbrauchfrist von 40 Tagen "red bat" in der Schweiz nicht mehr vertrieben werden. Mit der Klage demonstriere Red Bull seine "Entschlossenheit, ihre Marke gegen Missbräuchliche Annäherungen zu schützen", erkläre der Softdrinkhersteller dazu. Der Hauptprozess um die Marke steht noch aus. In seiner Urteilsverkündung hat der Richter nach Darstellung der Klägerin auf die große Bekanntheit von Red Bull hingewiesen, aus der ein "erhöhtes Schutzbedürfnis" abgeleitet werde.
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