Reinheitsgebot für Bier: bald Weltkulturerbe? |
Berlin/München. Das deutsche Reinheitsgebot für Bier ist über die Landesgrenzen hinaus bekannt und wird hoch geschätzt. Nun wagen einheimische Brauer einen Vorstoß: das Reinheitsgebot für Bier soll Weltkulturerbe werden. Man habe die Aufnahme in die UNESCO-Liste beantragt, berichtet der „Deutsche Brauer-Bund e.V.“ in einer Pressemitteilung.
Das Reinheitsgebot ist bereits fast 500 Jahre alt – es wurde einst im bayerischen Ingolstadt im Rahmen einer Landesordnung beschlossen. Im Anschluss an die Verkündung 1516 schlossen sich immer mehr Länder an, seit 1906 gilt das Gebot flächendeckend in ganz Deutschland. Das Reinheitsgebot sieht vor, dass für die Bierherstellung ausschließlich Wasser, Malz, Hopfen und Hefe benutzt werden. Schon damals sollten Biertrinker vor billigen und gesundheitsgefährdenden Zutaten geschützt und nur hochwertige Rohstoffe verwendet werden.
Dr. Hans-Georg Eils, Präsident des Deutschen Brauer-Bundes, und Friedrich Düll, Präsident des Bayerischen Brauerbundes sagen: „Wenn Deutschland bis heute unangefochten als Biernation gilt, dann ist dies dem Reinheitsgebot zu verdanken. Es garantiert Reinheit, Qualität und Bekömmlichkeit der nach dieser Vorgabe hergestellten Biere. Über Jahrhunderte wurde diese traditionelle Handwerkstechnik fortentwickelt und von Generation zu Generation weitergegeben.
Ungeachtet ihrer jahrhundertealten Tradition steht die Bierbereitung nach dem Reinheitsgebot bis heute für größtmögliche Transparenz bei der Produktion von Lebensmitteln und für ein Höchstmaß an Gesundheits- und Verbraucherschutz. Das Reinheitsgebot garantiert einen Grad an Lebensmittelsicherheit, um den viele andere Bereiche der Nahrungsmittelwirtschaft die deutschen Brauer beneiden. Die Aufnahme des fast 500 Jahre alten Reinheitsgebotes für Bier als traditionelle Handwerkstechnik in das Verzeichnis des Weltkulturerbes wäre für die deutschen Brauer und Mälzer Würdigung und Ansporn zugleich.“