Steffen Henssler gewinnt Verhandlung |
München. Eine einstweilige Verfügung gegen den TV-Koch Steffen Henssler ist aufgehoben worden. Damit kann die PR- und Marketing-Kampagne für das neue Buch „Hauptsache lecker!“ wie geplant anrollen. Dies berichtet die Dorling Kindersley Verlag GmbH in einer Pressemitteilung. Das neue Buch von Steffen Henssler ist seit dem 22. Februar 2011 im Handel erhältlich und bleibt nach dem Ergebnis der Verhandlung auch wie geplant lieferbar. Zum Ergebnis der Verhandlung sprach die Programm- und Vertriebsleitung des Verlags und das Management von Steffen Henssler von einem Vergleich, „der unserem Rechtsempfinden widerspricht“. Die „absurde Forderung“ von Zabert Sandmann gegen den Autor sei erst erst vier Wochen vor Auslieferung und ohne vorherige Abmahnung gekommen, heißt es bei Dorling Kindersley. Mit diesem Timing habe man dem Autor, dem Dorling Kindersley Verlag und dem neuen Buch „maximalen Schaden zufügen wollen“. Zabert Sandmann ist der bisherige Verleger von Steffen Henssler: dieser sprach im Zusammenhang mit der einstweiligen Verfügung von einem „Berufsverbot“. Mit der Aufhebung kann das neue Buch des TV-Kochs nun jedoch wie geplant vertreiben werden. Dafür geht Henssler auf Promotiontour und auch eine 2. Auflage sei bereits geplant. Zur angesetzten PR- und Marketing-Kampagne zählen zwei Signierstunden und Pressetage in München und Berlin (München am 3.3.2011 und Berlin am 11.3.2011).
Termine:
München Hugendubel am Marienplatz Donnerstag 3.3.2011 17 Uhr
Berlin Hugendubel Steglitz Schlossstraße Freitag 11.3.2011 17 Uhr