Streit um Feta spitzt sich zu |
Die Auseinandersetzung vor dem Europäischen Gerichtshof über die Verwendung des Namens "Feta" spitzt sich laut Milchindustrie-Verband (MIV) weiter zu. Während Deutschland und Dänemark der Auffassung sind, dass es sich bei "Feta" um eine von regionalen Bezügen losgelöste Gattungsbezeichnung für Käse handelt, fordert Griechenland weiterhin den Schutz dieser Bezeichnung.
Beim dem vor dem EuGH anhängigen Verfahren hierzu vertrat Generalanwalt Colomer in seinen Schlussanträgen entgegen der deutsch-dänischen Meinung die Auffassung, dass "Feta" die Anforderungen an eine schutzfähige Ursprungsbezeichnung erfüllt. Der MIV kritisiert diese Position und weist darauf hin, dass sich der Generalanwalt nur pauschal mit den von Deutschland und Dänemark vorgetragenen, streitentscheidenden Argumenten auseinandersetzt. Beispielsweise bleibe die Frage unbeantwortet, warum in dem völkerrechtlichen Vertrag zwischen Deutschland und Griechenland über den Schutz von Ursprungsbezeichnungen aus dem Jahr 1964, "Feta" ausdrücklich nicht als solche Bezeichnung für Griechenland reserviert wurde.
Ebenso ignoriere der Generalanwalt, dass bis vor wenigen Jahren "Feta" in Griechenland auch aus Kuhmilch hergestellt und unter dieser Bezeichnung in nennenswertem Umfang in andere Mitgliedstaaten exportiert wurde. Mit einem abschließenden Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist bis zum Jahresende zu rechnen.