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Berlin. Der deutsche Bundestag hat eine Änderung des Weingesetzes beschlossen. Ab dem 1. August 2009 werden Tafelwein und Landwein durch die Bezeichnungen „Weine ohne engere Herkunftsangabe“, „Weine mit geschützten Ursprungsbezeichnungen (g.U.)“ und „Weine mit geschützten geografischen Angaben (g.g.A.)“ ersetzt. Das Etikett der bisherigen Tafelweine darf zukünftig die Rebsorte und den Jahrgang anführen. Im deutschen Sprachgebrauch stark verankerte Bezeichnungen wie „Kabinett“ und „Spätlese“ dürfen aber noch mindestens bis August 2010 verwendet werden. Es bedarf noch der Zustimmung durch den Bundesrat am 10. Juli, dies gilt jedoch als Formsache. Mit der Änderung wird beschlossenes EU-Recht auf Bundesebene umgesetzt.
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