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Zum Jahreswechsel ist die Verschärfung des § 6 Gaststättengesetz (Apfelsaftgesetz) in Kraft getreten. Diese Regelung sieht vor, dass in der Gastronomie mindestens ein alkoholfreies Getränk nicht teurer zu verabreichen ist, als das billigste alkoholische Getränk gleicher Menge, wobei heute der Preisvergleich auf der Basis für einen Liter der betreffenden Getränke vorgenommen werden muss. Jetzt stehen den Gastronomen in Deutschland massive Kontrollen ins Haus, die bei Nichtbeachtung empfindliche Geldbußen zur Folge haben ...