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Ein Gast klagte auf Minderung seines Reisepreises, da während seines Aufenthalts im Hotel am Nebentisch Behinderte „gefüttert“ worden sind und „störende“ Laute ausgestoßen haben. Das Gericht in Kleve wies die Klage ab. Begründet wurde es damit, dass eine Bejahung reisewillige Behinderte diskriminieren und isolieren würde. Allein das Einreichen einer solchen Klage zeigt den Mangel an Toleranz und kann nicht unterstützt werden. (AG Kleve – 3 C 460 / 98)