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Der Schweizer Schokoladenhersteller Lindt & Sprüngli muss wegen Mogelpackungen in der Weihnachtsproduktion für das Jahr 2000 an die Berliner Justizkasse 33.000 Euro zahlen. Das Amtsgericht Berlin Tiergarten verurteilte die Firma wegen eines fahrlässigen Verstoßes gegen das Eichgesetz. Die festgelegte Summe entspreche dem zu Unrecht erwirtschafteten Gewinn, hieß es im Urteil. Die Edelschokolade in orientalisch anmutenden Schatztruhen aus Karton aus dem Jahr 2000 war von einem Kunden beanstandet worden. Das Eichamt errechnete, dass ...