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Für Gründung, Übernahme und Sicherung von Hotel- und Gaststättenbetrieben sind persönliche, berufsbezogene und kaufmännische Qualifikationen erforderlich. Der Gesetzgeber hat 1971 für den Erwerb einer Gaststättenkonzession lediglich eine mehrstündige IHK-Unterrichtung über die wichtigsten lebensmittel- und hygienerechtlichen Kenntnisse vorgeschrieben. Mehr als 25.000 Personen haben seit 1971 an Unterrichtungen in der IHK Saarland teilgenommen. Jedoch reichen diese Unterrichtungen keinesfalls für den erfolgreichen ...