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München/Andechs. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechtsposition des Klosters Andechs weiter gestärkt. Der zweite Zivilsenat des BGH hat eine weitere Beschwerde der Nemesis Prozess Ltd. des Ulmer Geschäftsmannes Rainer Staiger zurückgewiesen. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass Abt Johannes Eckert und Pater Korbinian Linsenmann als Mitglieder von Aufsichtsrat und Vorstand der insolventen Kloster Andechs Gastronomie AG korrekt gehandelt haben und eine weitere Schädigung von Investoren verhinderten. Laut einer Pressemitteilung ...