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Der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e.V. (BVL), Berlin, lehnt den Vorschlag der Drogenbeauftragten der Bundesregierung Marion Caspers-Merk zur Einführung einer „Strafsteuer“ auf branntweinhaltige Mischgetränke ab. Fiskalische Instrumente hält der BVL generell für ungeeignet, um gesundheitspolitische Ziele erreichen zu wollen. Der BVL verweist im Übrigen auf das strikte Jugendschutzrecht, das die Abgabe dieser Getränke an Jugendliche unter 18 Jahren verbietet. Nach dem Jugendschutzgesetz (§ 9 Abs. 1 ...