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Köln. Laut eines Urteils des Verwaltungsgerichtes in der Domstadt sind E-Zigaretten in Gaststätten nicht verboten. Damit wurde der Klage eines Kölner Gastronomen stattgegeben, der seinen Gästen den Konsum von E-Zigaretten erlauben will. Dies teilte das Verwaltungsgericht Köln mit. Der klagende Gastwirt betreibt in Köln ein Lokal und duldete dort das Rauchen von E-Zigaretten. Die Stadt erfuhr von der Handhabe und kündigte Ordnungsmaßnahmen an. Man vertritt die Auffassung, dass der Gebrauch von E-Zigaretten unter das Nichtraucherschutzgesetz ...