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Brüssel. Die Europäische Union führt zum 1. Juli 2010 ein einheitliches EU-Biosiegel für verpackte Biolebensmittel ein. Seit heute müssen Produkte aus ökologischem Anbau, die innerhalb der Europäischen Union produziert und verkauft werden, mit einem einheitlichen EU-Biosiegel gekennzeichnet werden. Darüber hinaus wurde bekannt, dass das alte nationale sechseckige Biosiegel weiterhin verwendet werden darf. Mit der Einführung der einheitlichen Kennzeichnung können jetzt auch Bioprodukte im europäischen Ausland ...