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Der niederländisch-britische Konzern Unilever darf die „kostenlose“ Bereitstellung seiner Tiefkühltruhen nicht an die Bedingung knüpfen, dass darin keine Produkte eines Konkurrenten gelagert werden dürfen. Nach einem vom Europäischen Gericht erster Instanz (EuGeI) heute erlassenen Urteil hat die Unilever-Tochter Van den Bergh Foods Ltd., früher HB Ice Cream Ltd (HB), mit dieser Ausschließlichkeitsklausel zur Verkaufsförderung ihre Marktmacht missbraucht. Das Gericht bestätigte das von der EU-Kommission ...