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Berlin. Nach jahrelangen Verhandlungen haben Bund und Länder nun die Föderalismusreform beschlossen. Mit dieser seit 1949 umfassendsten Verfassungsreform hat die Spitzenrunde aus Ministerpräsidenten, Bundesministern sowie der Führung der beiden Koalitionsfraktionen das Kräfteverhältnis zwischen Bund und Ländern so justiert, dass die Gesetzgebung künftig beschleunigt und gegenseitige Blockaden von Bundestag und Bundesrat ausgeschlossen werden können. Dafür mussten die Länder ihre Zustimmungsrechte bei allen ...