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Der Handelsbrauch beim Inverkehrbringen von vakuumverpacktem Räucherlachs, Forellenerzeugnissen und Graved Lachs wird verändert. Kernpunkt ist die Verkürzung der garantierten Restlaufzeit von 14 auf maximal 12 Tage im Einzelhandel. Ferner soll der Salzgehalt in vakuumverpackten Räucherlachserzeugnissen mindestens 3,5 Prozent (im Fischgewebewasser) betragen. Bei Trockensalzung wird ein durchschnittlicher Wassergehalt im Endprodukt von 63 Prozent vorgeschrieben, während bei Injektionsspritzung durchschnittlich 69 Prozent handelsüblich ...