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München. Nicht alle Gaststätten halten sich bei der Preisgestaltung für alkoholfreie Getränke an die gesetzliche Regelung. Dies bestätigten jetzt aktuelle Stichproben der Verbraucherzentrale Bayern. Die gesetzliche Regelung besagt, dass Gastwirte dazu verpflichtet sind, in ihrem Angebot mindestens ein alkoholfreies Getränk nicht teurer als das billigste alkoholische Getränk auszuschenken. Zum Preisvergleich werde der Literpreis hochgerechnet, berichtet die Verbraucherzentrale Bayern. Für die Stichproben wurden 50 Gaststätten ...